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KADECO Lamellenvorhänge

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Kindersichere Bedienung

Kindersichere Bedienung nach DIN EN 13120 Objekt und Office Die europäische Norm DIN EN 13120 enthält spezielle Anforderungen an die Kindersicherheit von Sonnenschutzprodukten. Hierbei soll für Kleinkinder die Gefahr der Strangulation durch Bedienketten oder Schnurschlaufen minimiert werden. Sofern ein Produkt über die entsprechenden Bedienelemente verfügt, so ist der minimale Bodenabstand (i. d. R. 150 cm) und der Einsatz von speziellen Sicherheitsbauteilen vorgeschrieben. Als verantwortungsvoller Hersteller achten wir selbstverständlich auf die Einhaltung der normativen Vorgaben und bieten für jedes Modell kindersichere Bedienoptionen an. Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres KADECO Sonnenschutzprodukts auf die örtlichen Gegebenheiten im Kontext einer kindersicheren und komfortablen Bedienung. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.kadeco.de, bei den nationalen Branchenverbänden (ViS – Verband innenliegender Sonnenschutz) sowie dem nationalen Normungsinstitut. Ob Sicht-, Blend- oder Wärmeschutz, auch Architekten und Planer kennen die Vorzüge eines dekorativen und flexiblen Sonnenschutzes. Spezielle Trevira-CS-Gewebe in Silkoptik und textile Screengewebe zeichnen sich durch eine rückseitige Aluminiumbedampfung aus. In modernen Objektfarben und schwer entflammbarer Ausführung sorgen die technischen Gewebe für ein angenehmes Arbeitsumfeld. Die Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen Computer und Bildschirme sind heute ein fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Verschiedene Gesetze und Verordnungen betreffen daher die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Zusammenhang mit aktuellen Erkenntnissen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit von Mitarbeitern. Abgeleitet aus der EU-Vorschrift von 1990 ist seit dem 12.08.2004 die Bildschirmarbeitsplatzverordnung in Deutschland in Kraft. Normen und für den Arbeitgeber wichtige Richtlinien finden sich in: · Bildschirmarbeitsplatzverordnung ISO 9241-6 · Arbeitsstättenverordnung (§ 7, § 9) · Arbeitsstättenrichtlinie · Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 827/Prävention) Zusammenfassend lässt sich daraus ableiten, dass jedes Fenster mit einer geeigneten, verstellbaren Blendschutzvorrichtung ausgestattet sein muss, um störende Blendungen sowie Reflexionen auf Bildschirmen zu vermeiden. Durch die Verstellbarkeit der Anlagen soll die Sichtverbindung nach außen zumindest temporär aufrechterhalten werden. Zu berücksichtigen sind die maximalen Transmissionswerte zur entsprechenden Himmelsrichtung, unter dem Motto: „So viel Tageslicht wie möglich – so wenig Blendschutz wie nötig“. W N 20 % Stoff-Transmision 6 % 6 % O 5 % S Des Weiteren ist bei Ausgestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes zu achten auf: · Positionierung und Ausrichtung der Bildschirme (90°-Winkel zum Fenster) · Anpassen der Farben des Blendschutzes an die Raumumgebung · Weiße oder sehr helle Stoffe können zu Innenreflexionen führen · Gedeckte und matte Farben sowie Oberflächen optimieren die Ergebnisse · Abdunkelnde Blendschutzvorrichtungen können den Einsatz künstlicher Lichtquellen erforderlich machen Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Richtlinie finden sich in der Broschüre des VIS (Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz e.V.). Anmerkung: Diese Information erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und schließt andere ebenso sichere technische Lösungen nicht aus. Die obigen Angaben beziehen sich auf Fallbeispiele nach Angaben des VIS und dienen lediglich zur Ermittlung der erforderlichen Transmissionswerte. In gewissen ungünstigen Situationen kann ein zusätzlicher außenliegender Blendschutz erforderlich sein. 20594 20860 26 27

Bodenbeläge

Rund ums Fenster